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AGB

Stand: September 2023

1. Geltungsbereich

1.1  Diese AGB dienen der Regelung der vertraglichen Beziehung („Vertrag“) zwischen Dir und der Kryo Phoenix, Schneeberger Str. 38, 09366 Stollberg/Erzgeb, Deutschland (im Folgenden: „wir“, „uns“, „Kyro Phoenix“; gemeinsam auch „Parteien“) und finden Anwendung auf sämtliche von uns erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungsleistungen, dem individuellen Entwurf, das Zeichnen und das Stechen von Tätowierungen in unseren Kyro Phoenix TATTOO Studio.

1.2 Voraussetzung für das Stechen einer Tätowierung ist, dass Du bereits 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig bist. Zum Nachweis Deiner Volljährigkeit bist Du verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder Ausweis vorzulegen.

 

2. Leistungsumfang der Tätowierung

2.1 Unsere Tattoo Artists beraten Dich hinsichtlich der Wahl Deines Motivs sowie der Körperstelle. Dies umfasst auch die individuelle Erstellung Deines Wunschmotivs. Außerdem werden Dich unsere Tattoo Artists auch über mögliche optische Abweichungen zwischen der Motivskizze auf Papier und dem Endergebnis auf Deiner Haut aufklären und informieren.

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2.2 Beauftragte Tätowierungen erstellen wir nach den Regeln eines sorgfältigen Tätowierers und der Tätowierungskunst auf Basis des Kundenwunsches.

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2.3 Hygiene ist beim Tätowieren selbstverständlich: Überall, wo möglich, verwenden wir Einwegmaterialien, welche für Dich geöffnet und nach Nutzung entsorgt werden. Alle benutzten Arbeitsflächen werden vor und nach Gebrauch gereinigt und desinfiziert. Unsere Kyro Phoenix TATTOO Studio werden von einer externen Hygienefachkraft regelmäßig überprüft und vom Gesundheitsamt kontrolliert.


2.4 Trotz Einhaltung größtmöglicher Hygiene kann es während oder nach dem Stechen einer Tätowierung zu Komplikationen kommen. Allergische Reaktionen und auch entzündliche Reaktionen sind möglich. Auch die Gefahr einer Infektion ist nicht auszuschließen. Aus diesem Grund lassen unsere erfahrenen Tattoo Artists vor Beginn der Tätowierung von Dir einen Anamnesebogen und eine Einverständniserklärung ausfüllen (siehe hierzu auch Ziffer 5.1. dieser AGB). Diese werden im persönlichen Gespräch mit Dir besprochen und es wird geprüft, ob Du aufgrund Deines gesundheitlichen Zustands vorab einen Arzt zurate ziehen solltest. Außerdem erhältst Du eine eingehende kundenindividuelle mündliche Beratung zu den bestehenden Risiken und spezifischen Gefahren sowie zu der Vermeidung von Risiken im Anschluss Deiner Tätowierung durch die richtige Pflege der Wunde. Diese mündliche Beratung ist insbesondere dann verpflichtend, solltest Du noch nicht tätowiert sein. In diesem Fall empfehlen wir eine Bedenkzeit von 24h bis zu Deinem ersten Tattoo-Termin. In jedem Fall erklärst Du Dich mit dem Unterzeichnen der Einverständniserklärung mit der Tätowierung und den damit einhergehenden Risiken einverstanden.


2.5 Im Anschluss an das Stechen Deiner Tätowierung erhältst Du eine professionelle Wundversorgung.

 

3. Terminbuchung

3.1 Du kannst einen unverbindlichen Beratungstermin online über die Website oder per E-Mail anfragen .

                                                                                        
3.2 Mit der Buchung Deines Termins zum Stechen Deiner Tätowierung wird Dir ein Tattoo Artist unverbindlich zugeteilt. Sollte eine kurzfristige Umplanung erfordern, dass wir Dir einen anderen Tattoo Artist zuteilen müssen, wird einer unser anderen erfahrenen Tattoo Artist, der die gleichen Fähigkeiten und Erfahrungen aufweist, Deine Tätowierung durchführen. Wir werden Dich hierüber mindestens 24 Stunden vorher informieren. In diesem Fall steht es Dir frei, Deinen Tätowierungs-Termin zu verschieben oder abzusagen. Sofern du keinen Ersatztermin buchst, wird Dir dennoch deine Anzahlung zurückerstattet sofern eine geleistet wurde.


3.3 Deinen im Leistungsumfang enthaltenen Nachsorgetermin kannst Du wie Deinen Beratungstermin online über die Website bzw. per E-Mail anfragen oder telefonisch.


3.4 Wir behalten uns vor, Termine ohne Angaben von Gründen zu verschieben und/oder abzusagen. Werden alle Termine durch uns abgesagt, bekommst Du Deine gegebenenfalls bereits geleistete Anzahlung in voller Höhe rückerstattet.

 

4. Telefonischer Beratungstermin

4.1 Die Durchführung eines telefonischen oder online Beratungstermins ist eine individuelle Entscheidung, die durch Kryo Phoenix getroffen wird. Ein Anspruch auf einen telefonischen oder online Beratungstermin besteht nicht.

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4.2.  Du bist im Fall der Vereinbarung eines online Beratungstermins dafür verantwortlich, dass auf Deinem Endgerät die technischen Voraussetzungen für die Durchführung der online Beratung geschaffen und aufrechterhalten werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Betriebssystemsoftware und der Verbindung zum Internet.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Du bist verpflichtet, uns vor Beginn der Tätowierung einen Anamnesebogen wahrheitsgemaÌˆß auszufüllen, über alle Erkrankungen aufzuklären, die im Zusammenhang mit der Tätowierung von Bedeutung sein können. Hierbei handelt es sich insbesondere um Erkrankungen, die zu einer erhöhten Gefährdung des Kunden durch die Tätowierungsbehandlung (z.B. Blutverdünnung, Epilepsie), zu einer Gefährdung des jeweiligen Tattoo Artists (z.B. Hepatitis, HIV/Aids) oder zu Beeinträchtigungen des Tätowierungserfolges (z.B. Schuppenflechte) führen können.

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5.2.  Hierzu zählt auch Deine Verpflichtung als Kundin vor Beginn der Tätowierungsbehandlung über eine bestehende Schwangerschaft aufzuklären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige im Zusammenhang mit der Durchführung der Tätowierung notwendigen medizinischen Behandlungen zu einer gesundheitlichen Gefährdung des Fötus führen können.

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5.3.  Solltest Du ein Motiv zur Tätowierung mitbringen, muss die Skizze bzw. Vorlage alle anwendbaren Gesetze einhalten, insbesondere dürfen die Motive keine Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder Patentrechte Dritter verletzen. Du hast edding von sämtlichen Forderungen freizustellen, die aus einer ggf. erfolgten Rechtsverletzung oder sonstigen Verstößen gegen geltendes Recht entstehen.

 

6. Vertragsschluss und Ablehnungsgründe

6.1 Der Vertrag zur Fertigung einer Tätowierung kommt zustande, wenn Du eine Tätowierung gemaÌˆß Ziffer 3.2 in Auftrag gibst und wir Deinen Termin zum Stechen der Tätowierung bestätigt haben. Mit der Beauftragung ist eine Anzahlung zu entrichten (siehe hierzu unter Ziffer 7.7. dieser AGB „Kosten und Leistungsabrechnung“).


6.2 Wir behalten uns vor, die Annahme Deines Auftrags aufgrund der Art, des Motivs oder Körperstelle abzulehnen, dies gilt insbesondere für Motive, die rechtswidrig sind. Sollten Worte, Zitate oder Slogans in einer uns unbekannten Fremdsprache tätowiert werden, behalten wir uns vor zuerst die Übersetzung / bzw. Bedeutung zu prüfen. Die letzte Entscheidung zur Umsetzung eines Motivs liegt stets beim Tattoo Artist.

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6.3 Wir behalten uns außerdem vor, trotz bereits geleisteter Anzahlung das Stechen der Tätowierung nicht durchzuführen, wenn Du

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6.3.1.  unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder dem Einfluss anderer Substanzen stehst, welche die Wahrnehmung, den freien Willen oder Urteilsvermögen einschränken könnten;

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6.3.2.  eine Verletzung oder Reizung (z.B. Sonnenbrand) an der zu tätowierenden Stelle hast;

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6.3.3.  Medikamente zu Dir genommen hast, die die Blutgerinnung oder die Wundheilung beeinflussen;

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6.3.4.  zum Zeitpunkt des Termins unter akuten Infektions- oder Viruskrankheiten leidest;

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6.3.5.  unter einer Wundheilungsstörung, Blutgerinnungsstörung, Allergien, Asthma, Diabetes, Epilepsie, HIV oder Hepatitis leidest;

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6.3.6.  schwanger bist oder stillst.

 

7. Kosten und Leistungsabrechnung

7.1 Die Kosten für das Stechen der Tätowierung bemessen sich nach Aufwand auf Basis eines Stundensatzes. Das beinhaltet die Größe der Tätowierung, Farben, Körperstelle, eventuelle Veränderungen an der Vorlage, dem technischen Schwierigkeitsgrad und dem sich daraus ergebenden zeitlichen Aufwand.


7.2 Aufgrund des umfangreichen Beratungs- und Vorbereitungsaufwands liegt der Mindestpreis der Tätowierung (unabhängig von der Größe der Tätowierung und dem damit verbundenen Zeitaufwand) bei einem Stundensatz.


7.3 Wir werden Dir den geschätzten Gesamtpreis für Deine Wunschtätowierung durch einen unserer Mitarbeiter rechtzeitig vor dem Tattoo-Termin mitteilen.


7.4 Der Stundensatz für die Tätowierung bzw. die erforderlichen Sessions versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


7.5 Kommt es dagegen zu einem zeitlichen Mehraufwand aufgrund von Umständen, die in Deinem Verantwortungsbereich liegen, werden wir Dir die Kosten entsprechend in Rechnung stellen. Hierzu zählen beispielsweise (aber nicht abschließend) Unterbrechungen durch Rauchen, Telefonieren, Umparken etc.


7.6 Sobald es aus Sicht des Tattoo Artists zu einer zeitlichen Abweichung kommt, werden wir Dich hierüber sofort in Kenntnis setzen. Der zeitliche Mehraufwand wird 0,5 Stunde genau berechnet


7.7 Bei Beauftragung einer Tätowierung ist durch Dich eine Anzahlung zu leisten, die 20-30 % der Gesamtkosten Deiner Tätowierung beträgt, mindestens jedoch 150 €. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand für die Beratung und die Vorleistungen, die vom jeweiligen Motiv abhängig sind. Die Anzahlung kann sowohl online über eine PayPal-Zahlung, als auch im Kyro Phoenix TATTOO Studio in bar oder mit EC-/ Maestro- oder Kreditkarte erfolgen. Die Anzahlung wird mit dem Endpreis der letzten Sitzung verrechnet.


7.8 Die vereinbarte Vergütung, für die am vereinbarten Termin zu verrichtende Arbeit, ist am jeweiligen Termin der Tätowierung vollständig (ggf. unter Anrechnung der Anzahlung) im Kyro Phoenix TATTOO Studio zu entrichten. Ratenzahlungen sind ausgeschlossen.


 

8. Kündigung

Sofern Du von Deinem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch machst, nachdem wir bereits mit dem Stechen der Tätowierung begonnen haben, so hast Du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Du uns von der Ausübung des Kündigungsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung entspricht.

9. Abnahme

9.1 Du hast nach dem Stechen der Tätowierung die Abnahme zu erklären.


9.2  Du kannst die Abnahme nicht wegen leichter optischer Abweichungen der Tätowierung von der Tätowiervorlage ablehnen, wie sie im Rahmen des Aufklärungsgesprächs besprochen und im schriftlich überreichten Aufklärungsbogen erläutert worden sind (insbesondere aber nicht abschließend: leichte Abweichung in Bezug auf Form und Farbe, die aufgrund der kundenindividuellen Beschaffenheit des Bindegewebes, der Hautfarbe oder ungewollter Bewegungen des Kunden während der Tätowierung etc. entstehen können und außerhalb der Sphäre unseres Tattoo Artists liegen).

10. Nachstechtermine bei Mängeln

10.1 Nachstechtermine werden für Mängel wie Farbfehler oder Fehler des Tätowierers beim Erstellen der Tätowierung kostenfrei vergeben, sofern der Nachstechtermin innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Tätowierung stattfindet.


10.2 Ausgeschlossen sind kostenfreie Nacharbeiten bei leichten optischen Abweichungen im Sinne von Ziffer 9.2.


10.3 Ausgeschlossen sind Nacharbeiten, die auf Deine unsachgemäße Pflege der Tätowierung oder auf Deine Falschangaben auf dem Anamnesebogen zurückzuführen sind.

 

11. Geistiges Eigentum

Die von uns angebotenen Leistungen, insbesondere aber nicht abschließend die individuellen Anfertigungen von Entwürfen, Skizzen, Vorlagen („Werke“) sind urheberrechtlich geschützt, sodass uns an diesen Werken entsprechende Rechte zustehen. Eine Mitnahme der Werke oder die Anfertigung einer Fotografie des Werks zum Zwecke der Tätowierung durch einen anderen Tätowierer sind nicht zulässig.

12. Veröffentlichung von Bildern

Sofern Du uns hierfür Deine ausdrückliche Einwilligung erteilt hast, behalten wir uns vor, ein Foto Deiner fertiggestellten Tätowierung auf unserer Website und/ oder Social Media Plattformen zu veröffentlichen.

13. Haftungsbeschränkung

13.1 Bei dem Stechen einer Tätowierung handelt es sich rechtlich um eine nach § 223 StGB strafbare Körperverletzung. Mit Unterzeichnung der Einwilligungserklärung vor dem Beginn der Tätowierung stimmst Du dem Stechen der Tätowierung ausdrücklich zu, sodass die Rechtswidrigkeit entfällt (§ 228 StGB).

13.2.  Wir haften nicht für Schäden oder eventuelle Komplikationen, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen. Dies gilt insbesondere,

13.2.1.  wenn der Schaden auf den von Dir gelieferten Informationen zu physischen, medizinischen oder medikamentösen Voraussetzungen oder zu Deinen Aktivitäten außerhalb des Kyro Phoenix TATTOO Studio, welche die Nachsorge beeinflussen können, beruht und sich diese als unzutreffende herausstellen;

13.2.2.  wenn sich der Schaden darauf zurückführen lässt, dass Du unsere Pflegehinweise zur Nachbehandlung Deiner Tätowierung nicht eingehalten hast.

13.3. Gleich aus welchen Rechtsgründen haften wir nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft durch uns verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von uns arglistig verschwiegen wurde.

13.4. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

13.5.  Eine weitergehende Haftung durch edding ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen AGB unberührt.

 

14. Datenschutz

Alle von Dir angegebenen Daten werden streng vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz. Die Regelungen zum Datenschutz sind in der gesonderten Datenschutzerklärung geregelt. Diese erhältst Du über unsere Website unter www.KryoPhoenix.de bzw. durch Deinen Tattoo Artist im TATTOO Studio.

 

15. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und/ oder sonstiger zwischen den Parteien abgeschlossener Verträge unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, welche die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollte haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke gekannt hätten.

 

16. Änderungen der AGB

16.1. Wir behalten uns vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen, wenn dies aufgrund von veränderten gesetzlichen, behördlichen oder technischen Rahmenbedingungen erforderlich ist und die Änderungen unter Berücksichtigung Deiner Interessen nach Treu und Glauben zumutbar sind. Die aktualisierten AGB gelten ausschließlich für Termine gemaÌˆß Ziffer 6.1., die nach dem Inkrafttreten der AGB vereinbart werden. Sie haben keine rückwirkende Geltung für Termine, die vor dem Inkrafttreten vereinbart oder durchgeführt worden sind. Die AGB werden von uns gespeichert und können von Dir jederzeit angefragt werden.

 

17. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.


17.2 Diese AGB sowie alle Rechtsstreitigkeiten, Ansprüche oder Pflichten (vertraglich und/oder außervertraglich), die aus denselben oder mit ihrem Vertragsgegenstand oder mit dem Abschluss derselben resultieren, werden durch das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen geregelt. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur insoweit, als hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz nicht entzogen wird.

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